Neulich
30. Oktober 2024

Gehören Hannover und der Oberbürgermeister der SPD allein?

SPD und Schostok begehen Rechtsbruch

OB Schostok verstößt gegen die Neutralitätspflicht bei Kommunalwahl Niedersachsen 2016, SPD-Plakat mit OB
SPD und Schostok treten Neutralitätspflicht mit Füßen

Ein Aufruf wählen zu gehen ist vorbildlich. Von einem Oberbürgermeister erwarte ich sogar, dass er sich für Demokratie und Wahlbeteiligung einsetzt. Aber das Oberbürgermeister Schostok dies im Dienste der SPD tut, ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Neutralitätspflicht von Amtsträgern.

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Tom Buhrow
Tom Buhrow, notfalls Doppelgänger für Hannovers OB. Foto: © Raimond Spekking / CC-BY-SA 4.0, Wikipedia

Vergangene Woche war das schon Thema in der Lokalpresse. Sie urteilt milde. Kein Wunder, befindet sich doch unsere Lokalpresse mehrheitlich im Besitz der SPD (Wikipedia). Dass auch CDU und FDP relativ zurückhaltend Kritik äußern, mag an den bisher auch relativ zurückhaltenden Motiven gelegen haben. Ein Plakat zeigt Stefan Schostok im Kreise seiner Getreuen hockend. Ein anderes Plakat zeigte nur den Blick über die Schulter des OB auf Hannover. Da hätte man sich zur Not noch mit einem Doppelgänger rausreden können (Vielleicht war’s ja Tom Buhrow?).

Aber das Motiv, mit dem die SPD jetzt den Oberbürgermeister für sich wahlwerben lässt, ist ein klarer Verstoß gegen die Neutralitätspflicht eines Amtsträgers.

Zu einer Anfrage im Landtag von der SPD (!) führte das Innenministerium bei einer früheren Kommunalwahl zum Neutralitätsgebot von Kommunal- und Landesbediensteten aus:

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 44, S. 125 ff) und der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung dürfen sich kommunale Organe im Wahlkampf nicht engagieren. Dabei gilt diese Neutralitätspflicht auch für diejenigen, die in Vertretung oder im Auftrag der Organe handelnd zeichnen. Besondere Zurückhaltung ist insbesondere im nahen Vorfeld der Wahlen geboten. Es wird davon ausgegangen, dass dieser Zeitraum mindestens sechs Wochen vor dem Wahltermin beginnt. …

Ich denke, da kann es keine zwei Meinungen geben, dass das aktuell eingesetzte Plakat gegen das Neutralitätsgebot verstößt. Konsequenzen?

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